In vielen klinischen Studien erhalten Proband:innen eine sogenannte Aufwandsentschädigung. Diese finanzielle Anerkennung soll den zeitlichen und organisatorischen Aufwand für die Teilnahme an einer Studie ausgleichen – etwa für Fahrten, Untersuchungen oder Fragebögen.
Die Höhe der Entschädigung kann je nach Studiendesign, Dauer und Anzahl der Visiten unterschiedlich ausfallen. Wichtig: Die Aufwandsentschädigung ist kein Gehalt, sondern ein freiwilliger Ausgleich für entstandene Mühen.
Die Details werden vor der Teilnahme im Aufklärungsgespräch sowie in der Einwilligungserklärung klar erläutert. So wissen Teilnehmende genau, was sie erwartet.
Auch bei einem Studienabbruch – z. B. aus gesundheitlichen Gründen oder auf eigenen Wunsch – erhalten Teilnehmende in der Regel eine anteilige Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen. Die Regelungen hierzu sind im Studienvertrag bzw. in den Unterlagen der Studie transparent festgehalten.
Die Teilnahme ist freiwillig. Dennoch wird erwartet, dass Teilnehmende zuverlässig erscheinen und den Studienplan einhalten – auch im Sinne der wissenschaftlichen Aussagekraft. Eine gute Kommunikation mit dem Studienzentrum ist daher wichtig.
Die Aufwandsentschädigung ist ein fairer Ausgleich für die Zeit, das Engagement und die Mithilfe der Studienteilnehmer:innen. Sie macht die Teilnahme attraktiver und ermöglicht es vielen Menschen, aktiv an der Entwicklung neuer Therapien mitzuwirken – ganz ohne finanzielle Nachteile.
Finden Sie jetzt heraus, ob es eine Studie gibt, die zu Ihren Symptomen passt. Nutzen Sie die Gelegenheit, zugang zu den neusten Therapien zu haben – mit professioneller Betreuung und klarer Struktur