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Unter dem Begriff Begleitmedikation versteht man Arzneimittel, die ein Studienteilnehmer zusätzlich zur eigentlichen
Studienmedikation einnimmt. Diese Medikamente werden aus medizinischen Gründen verabreicht, stehen jedoch nicht im Fokus der jeweiligen Studie. Die Einnahme kann aus chronischen Erkrankungen resultieren oder zur Symptomkontrolle erforderlich sein.
Begleitmedikationen können das Ergebnis einer klinischen Studie beeinflussen. Einerseits durch mögliche Wechselwirkungen mit dem Prüfpräparat, andererseits durch Veränderung der Behandlungsantwort.
Daher wird im Studienprotokoll häufig genau definiert, welche Begleitmedikationen erlaubt sind und welche ausgeschlossen werden müssen.
Ob und in welchem Umfang Begleitmedikationen erlaubt sind, ist meist klar im Studienprotokoll geregelt. In der Regel wird zwischen erlaubter, bedingt erlaubter und verbotener Begleitmedikation unterschieden.
Das Ziel: eine möglichst einheitliche Studienumgebung zu schaffen, um die Wirkung der Studienmedikation unverfälscht bewerten zu können.
Vor dem eigentlichen Studienbeginn findet häufig eine sogenannte Run-in-Phase statt. In dieser Zeit kann die bestehende Medikation des Teilnehmers überprüft und – falls nötig – angepasst werden.
Ziel ist es, die Studienteilnehmer bestmöglich auf die Hauptphase der Studie vorzubereiten und nicht geeignete Begleitmedikationen rechtzeitig zu identifizieren.
Ist eine Begleitmedikation nicht mit dem Studienmedikament vereinbar, wird sie oft in einer sogenannten
Washout-Phase abgesetzt. Diese Phase dient dazu, Rückstände der bisherigen Medikation aus dem Körper zu eliminieren, bevor das Prüfpräparat verabreicht wird. Die Länge dieser Phase hängt von der Halbwertszeit des jeweiligen Wirkstoffs ab.
Die Einnahme von Begleitmedikationen muss während der gesamten Studiendauer genau dokumentiert werden. Änderungen, Neueinnahmen oder Abbrüche müssen gemeldet und im Studienverlauf berücksichtigt werden.
Hier spielt die Compliance, also die Therapietreue des Teilnehmers, eine entscheidende Rolle.
Teilnehmer erhalten klare Anweisungen zur Einnahme und müssen oft ein Studientagebuch führen. Bei Verstößen gegen die Protokollvorgaben, etwa durch nicht gemeldete Begleitmedikationen, kann es zu einem Ausschluss aus der Studie kommen.
Begleitmedikationen sind ein wichtiger Aspekt klinischer Studien. Ihr Einfluss auf Sicherheit und Wirksamkeit des Prüfpräparats darf nicht unterschätzt werden.
Deshalb sind klare Regeln, sorgfältige Dokumentation und offene Kommunikation mit dem Studienteam unerlässlich.
Tipp: Informieren Sie sich im Vorfeld genau, welche Medikamente Sie während einer Studie einnehmen dürfen – und melden Sie jede Änderung Ihrem Prüfarzt.